Öffentliches Baurecht
Baurecht schaffen, erhalten und durchsetzen. Im Bereich der Baugenehmigungen, Abrissverfügungen, störenden Nachbarbauten oder Nutzungsänderungsverfügungen bzw. Nutzungsuntersagungen beraten und vertreten wir. Dies sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir unterstützten private und gewerbliche Bauherren bei der Durchsetzung ihrer öffentlichen-rechtlichen Ansprüche. Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts.
Bereiche
- Baugenehmigung und Vorbescheid
- Rückbauverfügung
- Nutzungsuntersagung
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Veränderungssperre
- Teilungsgenehmigung
- Planfeststellungsverfahren
- Sanierungs- und Erhaltungssatzung
- Erschließungsrecht
- Enteignungs- und Entschädigungsrecht