Bau- und Architektenrecht

Wir sind darauf spezialisiert, Sie bereits vor dem ersten Spatenstich zu beraten. Gerne prüfen wir Ihre Vertragsunterlagen oder erstellen diese für Sie. Auf diesem Wege lassen sich spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Bereits im Vorfeld können Fragen über Fragen entstehen: Einzelvergabe oder doch mit einem Bauträger, Generalunternehmer oder Generalübernehmer? Was ist bei der Vertragsgestaltung zu beachten? Was mache ich bei Mängeln? Wie läuft die Abnahme ab? Brauche ich einen Sachverständigen?
Wir vertreten sowohl Bauherren, Bauunternehmer und Architekten und stehen Ihnen in jedem Falle rechtlich zur Seite.

Bereiche

  • Bau- und Werkvertragsrecht
  • Bauträgervertragsrecht
  • Projektentwicklungsvertrag
  • Generalunternehmervertrag
  • Generalübernehmervertrag
  • Architektenvertragsrecht
  • Architektenhonorarrecht
  • Recht der Vergabe- und Vertragsordnungen
  • Wertermittlungen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Sachverständigengutachten
  • Bauhandwerkersicherung
© Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr
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