WEG-Recht

Sie haben eine Wohnung gekauft und sind somit Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Als Eigentümer kann man mit seinem Eigentum so verfahren wie es einem beliebt. Dieser oft zitierte Grundsatz gilt so im Wohnungseigentumsrecht leider nicht. Bei allen wichtigen Fragen des Objektes entscheiden alle Eigentümer gemeinsam. Dies geschieht im Rahmen der Eigentümerversammlung. Was ist aber zu tun, wenn der Hausverwalter diese nicht einberuft? Eine notwendige Sanierungsmaßnahme nicht durchgeführt oder aber die von Ihnen geplante bauliche Veränderung mehrheitlich abgelehnt wurde? Um dies beantworten zu können sind Kenntnis der umfassenden, einzelfallspezifischen Rechtsprechung notwendig, um im konkreten Fall die Rechte der betroffenen Wohnungseigentümer einschätzen zu können.

Zu unseren Mandanten zählen neben Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Hausverwaltungen, die bei der täglichen Umsetzung der komplexen wohnungseigentumsrechtlichen Vorgaben anwaltliche Unterstützung benötigen. Wir sind für Sie zu jeder Zeit erreichbar und verfügen über die notwendige Expertise, um Sie bei der Bewältigung der umfassenden Materie zu unterstützen.

Bereiche

  • Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
  • Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen
  • Formulierung von Beschlüssen
  • Bauliche Veränderungen
  • Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern, der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und der Hausverwaltung
  • Eigentümerversammlung
  • Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Sanierung und Instandhaltung vom Gemeinschaftseigentum
  • Streitigkeiten über Hausgeld und Hausgeldabrechnung
© Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr
Cookie Consent mit Real Cookie Banner