Bauträgerrecht
Unmittelbar nach Abschluss eines Bauträgervertrages wird meistens schon gestritten. Der Termin zur Bezugsfertigstellung wird unter Hinweis auf „höhere Gewalt“ von dem Bauträger hinausgeschoben oder Sie als Bauträger können die Baustelle nicht fortführen, da Ihnen die Handwerker fehlen? Das Bauträgerrecht ist äußerst konfliktträchtig. Der Bauträger befindet sich im Spannungsfeld zwischen den Käufern auf der einen Seite und den Handwerkern auf der anderen Seite. Um diesen Drahtseilakt zu bewerkstelligen, benötigen Sie umgehende, fachkompetente Unterstützung. Zu unseren Mandanten zählen Erwerber ebenso wie Bauträger, was Ihnen zugute kommt. Dabei gilt: Ihr Ziel ist unser Ziel.
Bereiche
- Bau- und Werkvertragsrecht
- Bauträgervertragsrecht
- Kaufverträge
- Vertragsprüfungen
- Bau- und Leistungsbeschreibung
- Teilungserklärung
- Gemeinschaftsordnung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungsplan
- Mängel
- Sondereigentum
- Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechte