Denkmalschutzrecht

Sie sind Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie oder auch Nachbar einer solchen? Sie planen oder realisieren Sanierungsmaßnahmen in oder an einem Denkmal? Die Denkmalschutzbehörde überschattet Sie mit wirtschaftlich nicht tragbaren Auflagen, verhindert dadurch sogar das von Ihnen geplante Bauvorhaben? All` dies kennen wir aus unserer täglichen Praxis und wissen um die Komplexität denkmalrechtlicher Angelegenheiten. Zögern Sie daher nicht und nehmen gern Kontakt zu uns auf. Wir sind für Sie da.

Bereiche

  • Öffentliches Baurecht
  • Denkmalschutzrecht
  • Denkmalrechtliche Anordnung
  • Denkmalrechtliche Genehmigung
  • Genehmigungsantrag
  • Denkmalkonforme Sanierung
  • Denkmalunwürdigkeit
  • Umgebungsschutz
  • Baudenkmal
  • Gartendenkmal
  • Ensemble
  • Bodendenkmal
© Demirel & Krüger Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - Terminvereinbarung Montag bis Donnerstag: 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr
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